Diözesansatzung

Der Diözesanverband Bamberg beschloss als Ergänzung der Satzung der DPSG eine eigene Diözesansatzung.
Im Vergleich zur Bundessatzung erweitert diese die stimmberechtigten Mitglieder der Diözesanversammlung um drei je Delegierte jedes Bezirks sowie
die stimmberechtigten Mitglieder der Diözesankonferenzen um zwei Delegierte aus den Bezirkskonferenzen.

 

Bamberger Diözesansatzung
als Ergänzung der Bundessatzung der DPSG

Ziffer 1:
Die Bezirksversammlungen der vier Bezirke des Diözesanverbandes Bamberg
wählen als stimmberechtigte Mitglieder der Diözesanversammlung je drei
Delegierte sowie drei Ersatzdelegierte für ihren jeweiligen Bezirk.
Weiterhin gilt Ziffer 60 der Bundessatzung.

Ziffer 2:
Die Bezirkskonferenzen wählen zwei Delegierte, sowie zwei Ersatzdelegierte für
ihre jeweiligen Diözesankonferenzen.
Weiterhin gilt Ziffer 73 der Bundessatzung.