Diözesanversammlung
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Wahlausschuss
Auch auf der nächsten Diözesanversammlung stehen wieder viele Ämter zur Wahl. Dazu brauchen wir deine Unterstützung!
Kennst du eine*n geeignete*n Kandidat*in? Auf wen soll der Wahlausschuss eventuell einmal zugehen?
Falls du schon Kandidat*innenvorschläge hast, kannst du sie gerne an uns senden. Du erreichst den Wahlausschuss am besten per Mail unter wahlausschuss[ät]listen[punkt]dpsg-bamberg[punkt]de.
Geschäftsordnung
Die Diözesanversammlung im Diözesanverband Bamberg gab sich im Jahr 2015 eine Geschäftsordnung.
Die Geschäftsordnung soll Transparenz und Sicherheit für den Versammlungsablauf der Diözesanversammlung geben, sowie den Einstieg in die Versammlung erleichtern, da Bestimmungen und Aufgaben klar definiert und nachlesbar sind.
Die Geschäftsordnung ergänzt die Satzung der DPSG, sowie die Satzung des DPSG Diözesanverbandes Bamberg.
Stämme, Bezirke und Diözesankonferenzen des Diözesanverbandes können diese Geschäftsordnung in ihren Gremien entsprechend anwenden.
Die aktuelle Version findest du hier:
Diözesansatzung
Der Diözesanverband Bamberg beschloss als Ergänzung der Satzung der DPSG eine eigene Diözesansatzung.
Im Vergleich zur Bundessatzung erweitert diese die stimmberechtigten Mitglieder der Diözesanversammlung um drei je Delegierte jedes Bezirks sowie die stimmberechtigten Mitglieder der Diözesankonferenzen um zwei Delegierte aus den Bezirkskonferenzen.
Ziffer 1:
Die Bezirksversammlungen der vier Bezirke des Diözesanverbandes Bamberg
wählen als stimmberechtigte Mitglieder der Diözesanversammlung je drei
Delegierte sowie drei Ersatzdelegierte für ihren jeweiligen Bezirk.
Weiterhin gilt Ziffer 60 der Bundessatzung.
Ziffer 2:
Die Bezirkskonferenzen wählen zwei Delegierte, sowie zwei Ersatzdelegierte für
ihre jeweiligen Diözesankonferenzen.
Weiterhin gilt Ziffer 73 der Bundessatzung.